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Neues Projekt: Details und Projektstand

Der Gedanke dieser ökosozialen Siedlung besteht darin, eine energie- und umweltbewusste Bauweise in einer schön gestalteten Umgebung zu realisieren. Ein hoher individueller Wohnwert ergibt sich daraus, dass jeder sein Haus individuell gestalten kann, wobei bestimmte Regeln zum Nutzen aller einzuhalten sind. Beispielsweise sollen die Gärten nicht einsehbar sein.
Die Prinzipien im Überblick:
  • Es gibt i. d. R. keine eingezäunten Vorgärten. Die Raumwirkung der öffentlichen Flächen (Plätze) wird dadurch gesteigert. Es entsteht eine kommunikative Atmosphäre auf den autofreien öffentlichen Flächen mit Dorfplatz, auf denen die Kinder spielen und die Erwachsenen sich treffen können.
  • Möglichst sichtgeschützte Innengärten (Innenhöfe, Atriumhöfe) mit entsprechenden Begrenzungen bieten hohe individuelle Rückzugsmöglichkeiten.
  • Eingeschossige Häuser mit geräumigem Dachobergeschoss (siehe Musterhaus). Die Grundstücke sind breiter als bei Reihenhäusern.
    (Die Siedlung kann deshalb und wegen des gegenseitigen Sichtschutzes mit konventionellen Reihenhaussiedlungen nicht verglichen werden: Sie hebt sich von diesen sehr positiv ab.)
  • Das Projekt ist besonders kostengünstig, wenn es als Gemeinschaftsprojekt realisiert wird, wobei die einzelnen Häuser Privatbesitz darstellen.
    Die Häuser sind teilbar geplant, so dass man von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2 x 50.000= 100.000 Euro pro Haus zu äußerst zinsgünstigen Konditionen ( eff. Zinssatz 2,88% Stand 26.3.08) leihen kann.

    In unserem Fall gibt es die Möglichkeit, Bilder ähnlicher Siedlungen zu betrachten oder auch solche Siedlungen zu besuchen und sich durch die Anlage führen zu lassen. Im zweiten Teil dieser Webseite wird die Ökosiedlung am Cherbonhof in Bamberg gezeigt. Auf einer weiteren Seite finden Sie Erläuterungen zum Siedlungskonzept. Bilder von Bamberg und anderen Ökosiedlungen gibt es auch auf der Webseite www.landschaftssiedlung.com zu sehen.

  • Siedlung Eichhornhof Bamberg/Gaustadt

    Das Projekt

    Das Grundstück

    Wir haben bereits ein Grundstück ausgewählt und einen Bebauungsplan dazu erstellt. Der Stadtrat hat das Bebauungsplankonzept Nr. G 7 E vom 18.01.2006 gebilligt. Er wird den Bebauungsplan erst rechtskräftig beschließen, wenn eine Verwirklichung gesichert ist.

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    Das Grundstück an der Breitäckerstraße in Gaustadt liegt am Stadtrand. Es ist an drei Seiten unverbaubar, weil dort ein Natur- bzw. Wasserschutzgebiet angrenzt. Nach Westen fällt das Gelände ab. Im Süden befinden sich ebenerdige Garagen einer Wohnanlage, welche als mehrgeschossiges Gebäude 40 Meter von der südlichen Grundstücksgrenze entfernt ist. Von den Obergeschossen der Südzeile der neuen Ökosiedlung aus, wird man diese Baugruppe sehen. Durch die gute Aussicht nach den anderen Himmelsrichtungen wird das Fehlen eines freien Blickes nach Süden überkompensiert. Das Wohnen in der Siedlung konzentriert sich auf den einsichtsgeschützten Innengarten, der naturgemäß nicht auf die Sicht nach außen hin konzipiert ist.
    Das Grundstück ist relativ gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Eine noch bessere Anbindung ist vorgesehen. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf im nahe gelegenen Zentrum von Gaustadt entsprechen den durchschnittlichen Möglichkeiten, welche Neubaubereiche bieten können. Es gibt drei Kindergärten und eine Schule.
    Ein Sendemast eines Mikrowellensenders ist ca. 300 Meter von der Siedlung entfernt auf dem Gebäude der Kaiserdombrauerei, also außerhalb des kritischen Bereiches.

    Das Siedlungskonzept

    Die geplanten Häuser bezeichnen wir als Innengarteneinfamilienhäuser oder Atriumreihenhäuser (der Name wurde von den Nürnberger Nachrichten kreiert). Auf den ersten oberflächlichen Blick könnte man meinen, es handle sich bei uns um Reihenhäuser. Die Unterschiede zum heute üblichen Reihenhaus sind aber so gravierend, dass wir uns von dem Begriff Reihenhaus entschieden distanzieren. Unsere Häuser sind breiter als normale Reihenhäuser und sie besitzen vor allem einen einsichtsgeschützten Innengarten. Damit unterscheiden sie sich auch deutlich vom freistehenden Einfamilienhaus. Sie bieten also eine Wohnqualität, die wesentlich höher ist als die des Reihenhauses und als die des freistehenden Einfamilienhauses. Kostenmäßig liegen wir aber unter den üblichen Marktkosten sowohl des Reihenhauses als auch vor allem des freistehenden Einfamilienhauses. (Siehe auch: Musterhaus und Erläuterungen zum Siedlungskonzept)

    Neben Grundstücksbreite, Einsichtsschutz und Kosten, sehen wir auch die autofreien Wohnstraßen als besonderen Vorteil an, so dass Kinder gefahrlos auf den öffentlichen Flächen spielen und die Erwachsenen sich hier ungestört treffen können. Zur Kommunikation trägt auch ein Stück Eigenverantwortlichkeit der Gemeinschaft bei.

    Die neue Praxis der Kommunen, die Bebauungsplanung, die Erschließung, die Ver- und Entsorgung sowie die Freiflächengestaltung den Bauwerbern zu übertragen, kommt der bisherigen Erfahrung und Praxis mit Ökosiedlungen entgegen. Denn mit der Übernahme von Verantwortung für das Baugebiet wächst die Nachbarschaft zusammen.

    Ein gemeinschaftliches Vorgehen ist schon deshalb nötig, weil das Grundstück gemeinschaftlich kauft werden muss. Diese Bedingung führt zu verschiedenen Verbilligungen bei der Erschließung, der Ver- und Endsorgung und der Bauausführung. Als Eigentumsform wird das Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gewählt, das vom Geschosswohnungsbau bekannt ist. Es lässt sich sehr gut auch auf Einfamilienhausgebiete übertragen. Ein Beispiel ist die Reihenhaussiedlung "Ochsenanger" in Gaustadt. Das ist für ein Gemeinschaftsprojekt, in der es Miteigentum (die Erschließungsanlagen, ein gemeinschaftliches Heizsystem usw,) und Sondereigentum (die privaten Häuser) gibt, die geeignete Rechtsform. Die einzelnen Häuser werden aber individuell geplant, sowohl in Bezug auf die Größe als auch für Grundriss, Ansicht und Ausstattung. Das Gemeinschaftliche bezieht sich also nur auf die Phase der Herstellung, auf einige Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die spätere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

    In der neuen ökosozialen Siedlungen gibt es gemeinschaftliche Gestaltungsregeln, damit das gesamte Wohnumfeld eine harmonische Form erhält. Früher wurde die Gestaltung im Bebauungsplan festgesetzt. Die Gemeinden ziehen sich aus dieser rechtlichen Möglichkeit immer mehr zurück, denn Ausnahmen und Änderungen der Regelungen sind nach diesem Verfahren sehr schwerfällig. Bei der Ökosiedlung Bamberg am Cherbonhof hat sich eine privatrechtliche Gestaltsatzung bestens bewährt. Deshalb wurde diese Form auch bei den weiteren Siedlungen dieser Art angewandt. Ein Satzungsvorschlag wurde in der Gruppe besprochen.

    Das Musterhaus

    Die Finanzierung des Hauses ist für den einzelnen eine entscheidende Frage. Dazu muss er wissen, was ein Haus kostet. Die bisherigen Schätzungen waren sehr günstig, aber man wollte verbindliche Angebote von Bamberger Firmen haben. Um dies zu bekommen wurde ein Musterhaus entworfen, dazu eine Erläuterung, Massenberechnung und Baubeschreibung angefertigt, so dass jetzt eine Ausschreibung läuft. Es werden alle Kosten geschätzt, von Grundstück über Erschließung und Nebenkosten bis zum schlüsselfertigen Haus.
    An den Kosten des Musterhauses kann sich dann jeder orientieren. Wenn sein Haus größer oder anspruchsvoller geplant wird, kann er einen entsprechenden Zuschlag abschätzen. Grundsätzlich können Grundstücksgröße, Hausgröße und Innengestaltung frei gewählt werden.
     
    Nähere Erläuterungen zum Musterhaus